Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle Offerten und Geschäftsbeziehungen zwischen der topline trading GmbH und ihren Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt). Diese gelten auch für Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.1. Allgemeines
2. Preise und Verbindlichkeit
Alle Preise verstehen sich ohne MWST. Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 60 Tage gültig. Aufträge werden nur durch die rechtsgültige Unterzeichnung der topline trading GmbH verbindlich. Technische Änderungen beziehungsweise Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Die angegebene Preise versteht sich Abholbereit ab Lager Buttisholz.
Eine allfällige Anpassung des MWST-Satzes durch die Eidgenössische Steuerverwaltung wird per Einführungsdatum automatisch rechtswirksam angewandt.
Zusatzarbeiten, welche nicht offeriert sind, werden nach Aufwand abgerechnet. Es gelten die aktuellen Regielohnansätze der topline trading GmbH, welche sich nach den Regieansätzen des VSSM (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten) richten.
3. Auftragserteilung
Der Auftrag wird im vertraglich vereinbarten Inhalt erteilt. Werden einzelne Positionen nachträglich nicht ausgeführt oder anderweitig vergeben, hat der Auftraggeber der topline trading GmbH die angelaufenen Umtriebe und Aufwendungen entsprechend zu entschädigen.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung.
Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung. Konventionalstrafen werden von der topline trading GmbH nicht akzeptiert.
5. Lieferung
Allfällige Lieferungen zu Ihnen nach Hause organisieren wir für Sie gerne. Die Verrechnung für die Lieferungen erfolgt nach Aufwand
Die Lieferkosten stellen sich nach effektivem Aufwand zusammen.
6. Sicherheit
Die Wasseraufbereitungsfilter sind frostsicher zu lagern.
7. Garantie
Die Garantie ist ab Rechnungsdatum und beträgt 1 Jahr. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden die durch Fehlmanipulationen oder auf einfache und höhere Gewalt zurückzuführen sind. Auf Verbrauchsmaterial (Granulat in Wasseraufbereitungsfiltern) kann nach dem ersten Einsatz keine Garantie gewährt werden. Technische Änderungen und konstruktive Neuerungen vorbehalten.
8. Verzugszins und Zahlungsabzug
Nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Zahlungsfrist gilt ein Verzugszins von 7 % (allfällige Mahnspesen, Gerichts- und Anwaltskosten hat der Auftraggeber zu tragen). Allgemeine Abzüge werden nicht akzeptiert und folglich nachgefordert.
9.Gerichtsstand / Recht
Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der topline trading GmbH ist das Amtsgericht Sursee, CH-6210 Sursee LU, zuständig.
Die topline trading GmbH kann den Auftraggeber auch an jedem anderen zuständigen Gericht belangen.
Auf dem Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der topline trading GmbH ist das schweizerische materielle Recht anwendbar.